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Die Stadt Ludwigshafen ringt mit der Technik

Verwaltung vs Digitalisierung

Nicht so ganz auf dem Weg, aber immerhin schon mal die Koffer gepackt, das ist das Resumée der Schulträgerausschusssitzung am 9.9.2019.
Nachdem im Punkt 1 „Info der Verwaltung“ schon das Landesprogramm „Medienkompetenz macht Schule“ angesprochen wurde, stellt Herr Taus von der BBS 1 das Projekt „Dida – Digitalisierung in der beruflichen Ausbildung“ vor. Im Kern geht es darum, dass die BBS-Schüler und Lehrer dieselben Plattformen nutzen wie die BASF Ausbilder, die den größten Teil der Dualen Partner stellen.
Dazu sollen alle Beteiligten ihre jeweils eigenen Endgeräte nutzen, weil das natürlich am einfachsten ist. Bring your own device (BYOD) ist ein gängiges Konzept, das natürlich bei technikaffinen Teilnehmern gut funktioniert, weil diese mit entsprechenden Geräten und dem Know-How, dies zu bedienen, ausgestattet sind. Allerdings bedeutet das auch, dass sich jeder selbst ein Gerät kaufen muss, auch wenn man keine Ahnung von der Materie hat und wenig Anwenderausbildung stattfindet: Auch wenn angeblich alle Geräte selbsterklärend sind, so finden sich doch im Internet genug hilflose Nachfrage, um das als Irrtum zu entlarven. Für die Fragen des Technischen Supports und der Anwenderbetreuung gibt es auch keine Lösungen, Herr Taus verweist auf „individuelle Lösungen“ und Frau Reifenberg bricht diese Nachfrage ab mit dem Verweis auf später mögliche „bilaterale Gespräche“. Fazit: Jeder bringt seine eigene Technik mit und wir gucken dann mal, obs funktioniert.

Auch der Top 2 „Digitalpakt“ an der Schule wirkt wenig ausgegoren: Die Idee ist, dass der Bund eine bestimmte Summe an die Stadt Ludwigshafen gibt, diese davon Hardware für die Schulen kauft und diese zurück erstattet bekommt unter Vorlage eines Medienkonzeptes, das ja schon für das eingangs erwähnte Programm „Medienbildung macht Schule“ erstellt wurde. Im Detail zeigt sich aber, dass es etwas komplexer ist. In der Richtlinie zur Förderung von Investitionen in die digitale Infrastruktur an Schulen in Rheinland- Pfalz (Umsetzung Digital Pakt Schule 2019 bis 2024), Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung vom 5.Juli 2019 (B3/9323) steht
„5.2DiefürSchulträgerzurVerfügungstehendenMittelerrechnensichauseinemeinmaligenSockelbetragvon15.000EuroproSchulesowieauseinemBetrag,deranhandderSchülerzahlderamtlichenStatistikdesSchuljahres2018/2019ermitteltwird.ÜberdenSockelbetraghinausstehenproSchüler408,93EurozurVerfügung.SchulträgerkönnendieMittelbedarfsgerechtfürihreSchuleneinset-zen.“
(Und ja, es ist traurig, dass öffentliche pdfs, die die Bürger informieren sollen, immer noch nicht anwenderfreundlich formatiert sind!)
Das bedeutet, dass jede Schule mit 15000 € rechnen kann plus nochmal pro Schüler eine bestimmte Summe. Laut Herrn Krauss von der Stadtverwaltung Ludwigshafen ist dem aber nicht so. Diese Summen dienen lediglich der Berechnung und seien nicht schulbezogen zu verwenden. Die Stadt könne also entscheiden, welche Schule wieviel Geld bekommt.
Ein weiteres Problem ist, dass aus dem Digitalpakt nur „Vorhaben bis zur Inbetriebnahme dieser Supportstrukturen (gefördert werden). Der Regelbetrieb ist wieder Aufgabe der Schulträger.“ (Quelle: https://www.bmbf.de/de/wissenswertes-zum-digitalpakt-schule-6496.php, Stand 15.9.2019), das bedeutet, dass nach der Anschaffung Reparaturen, Technischer Support oder später ein Ersatz alter Geräte wieder an der (hochverschuldeten) Stadt hängen bleibt. Da hilft es auch nicht, dass die Stadt wahrscheinlich noch ein bis zwei Stellen in der IT besetzen will. Das ist dann nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. (SWA)