Ein Bericht von Sandra Schwab
Viele Wege führen zum Kreisfinanzbericht, aber alle müssen an Landrat Körner und dessen Mitarbeiter vorbei. Das ist nicht immer leicht, aber durchaus möglich, wie meine Geschichte zeigt.
Gleichzeitig mit Ingo Höft – Ende August 2012 – habe ich nämlich ebenfalls einen Ablehnungsbescheid der Behörde bekommen, welcher darauf verwies, dass ich ja sicher durch die Presse schon erfahren hätte, dass das Innenministerium mir den Bericht verweigert. Ich bin mir bis heute nicht sicher, warum die Presse mich über Entscheidungen des Innenministeriums informieren sollte, aber auch Letztere hat sich nicht bei mir gemeldet.
Zudem wurde auf einige „spezialgesetzlichen Regelungen“ verwiesen inkl. diverser Paragraphenangaben: „§ 57 Landkreisordnung (LKO) in Verbindung mit § 110 Abs. 5
Gemeindeordnung (GemO) und § 111 Abs. 1 Landeshaushaltsordnung (LHO)“. Als juristisch ungeübter Mensch konnte ich damit nichts anfangen und habe daher die Paragraphen im Gesetz nachgeschlagen. Spannenderweise hatten die zitierten Passagen aber mit dem vorliegenden Fall nichts, aber auch rein gar nichts zu tun!
Außerdem wunderte mich der letzte Ablatz des Ablehungsbescheids: „Ihr Hinweis auf Fristeinhaltung nach § 5 LIFG war darüber hinaus schon deswegen nicht möglich, weil uns Ihr Schreiben erst mehrere Wochen bzw. Monate nach Ausfertigung zugegangen ist.“
Im LIFG steht nämlich gar keine Frist für den Bürger, sondern nur eine solche für die Behörde: „Die amtliche Information soll unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden.“ Den Antrag kann jeder Bürger aber stellen, wann er will. [1]
Ich habe also diese ganzen Widersprüche in einem Schreiben zusammengefasst und dieses wiederum an den Sachbearbeiter Thomas Eberhard gesandt mit der zweiten Bitte um den Kreisfinanzbericht.Dann passierte eine Weile nichts mehr. Ich habe in monatlichem Rhythmus Nachfragen an Herrn Eberhard geschickt, aber der meldete sich weder per Mail noch brieflich und es kam auch keine automatische Antwortmail, dass der Herr nicht erreichbar wäre und ich jemand anderen kontaktieren solle, nein, er stellte sich einfach tot.
Zwischenzeitlich haben Ingo Höft und noch ein weiterer Pirat auf ihren eigenen Wegen versucht, an den Bericht zu kommen, zumal die dortigen Infos vermutlich auf die Finanzierung des Kreisbades Maxdorf und weitere strittige Themen im Zusammenhang mit einem Herrn Michael Elster verweisen würden.
Es wurde also immer spannender und der Bericht immer interessanter.
Mitte Oktober bekam ich eine kurze Antwortmail, in der ich um Geduld gebeten wurde, die Behörden würden sich noch streitet, wie man das LIFG auslegen müsse und ich würde benachrichtigt werden. In diesem Brief wurde schon wieder auf Statements des Innenministeriums gegenüber der Presse verwiesen und ich habe in der Schule schon gelernt, dass eine Aussage in der Presse nicht dasselbe ist wie ein behördlicher Bescheid, daher setzte ich meine monatlichen Emailanfragen fort.
Mitte Februar des nächsten Jahres (sic!) verkündete dann Ingo Höft auf dem öffentlichen Stammtisch der Piraten Ludwigshafen, dass er nun endlich Zugang zu dem Dokument erhalten würde, sich aber noch mit der Behörde herumstreiten müsse, in welcher Form. Aber Zugang bekäme er: Eins zu Null für die Piraten!
Nachdem sich bei mir weiterhin niemand meldete, habe ich andere Seiten aufgezogen und Herrn Eberhard am 27. März 2013 – also über ein halbes Jahr nach der ersten Anfrage – eine geharnischte Mail geschrieben und ihn der absichtlichen Vertuschung angeklagt. Schließlich hatte er mir als letzte Info geschrieben, dass er sich ja melde und by the way, steht im Landesgesetz (LIFG) ganz deutlich, dass die Information spätestens einen Monat nach der Antragstellung erfolgen soll und nicht ein Jahr danach!
Nach dieser zugegebenermaßen bösen Mail [2], in der ich ihm quasi unterstellt habe, dass er aus unethischen Gründen die Anfrage nicht bearbeite und den Vorgang verschleppe, wurde mir angeboten, die pdf mit 35 (sic!) MB auf CD entweder selbst abzuholen oder mir kostenpflichtig zuschicken zu lassen. Erschöpft von dem langen Streit habe ich die 6€ bezahlt und mir wurde einige Tage später (er konnte es sich eben nicht verkneifen die CD zugeschickt mit dem Bericht des RECHNUNGSHOFs RHEINLAND-PFALZ über die Prüfung der HaushaIts- und Wirtschaftsführung des Rhein-Pfalz-Kreises. Diese CD ist auf Anfrage kostenfrei erhältlich am Piraten-Stammtisch in LU.
Mühsam ernährt sich das Eichhörnchen, aber am Ende hat es einen gemütlichen Kobel voller Nüsse!
[1] Das LIFG ist online nachzulesen unter: Landesgesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen (Landesinformationsfreiheitsgesetz – LIFG -) vom 26. November 2008 (Stand 25.7.2013)
[2] Der Link zu den Dokumenten: Musterantrag (Stand 25.7.2013)
Autor: Sandra Schwab
Ein Bericht von Sandra Schwab
Viele Wege führen zum Kreisfinanzbericht, aber alle müssen an Landrat Körner und dessen Mitarbeiter vorbei. Das ist nicht immer leicht, aber durchaus möglich, wie meine Geschichte zeigt.
Gleichzeitig mit Ingo Höft – Ende August 2012 – habe ich nämlich ebenfalls einen Ablehnungsbescheid der Behörde bekommen, welcher darauf verwies, dass ich ja sicher durch die Presse schon erfahren hätte, dass das Innenministerium mir den Bericht verweigert. Ich bin mir bis heute nicht sicher, warum die Presse mich über Entscheidungen des Innenministeriums informieren sollte, aber auch Letztere hat sich nicht bei mir gemeldet.
Zudem wurde auf einige „spezialgesetzlichen Regelungen“ verwiesen inkl. diverser Paragraphenangaben: „§ 57 Landkreisordnung (LKO) in Verbindung mit § 110 Abs. 5
Gemeindeordnung (GemO) und § 111 Abs. 1 Landeshaushaltsordnung (LHO)“. Als juristisch ungeübter Mensch konnte ich damit nichts anfangen und habe daher die Paragraphen im Gesetz nachgeschlagen. Spannenderweise hatten die zitierten Passagen aber mit dem vorliegenden Fall nichts, aber auch rein gar nichts zu tun!
Außerdem wunderte mich der letzte Ablatz des Ablehungsbescheids: „Ihr Hinweis auf Fristeinhaltung nach § 5 LIFG war darüber hinaus schon deswegen nicht möglich, weil uns Ihr Schreiben erst mehrere Wochen bzw. Monate nach Ausfertigung zugegangen ist.“
Im LIFG steht nämlich gar keine Frist für den Bürger, sondern nur eine solche für die Behörde: „Die amtliche Information soll unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden.“ Den Antrag kann jeder Bürger aber stellen, wann er will. [1]
Ich habe also diese ganzen Widersprüche in einem Schreiben zusammengefasst und dieses wiederum an den Sachbearbeiter Thomas Eberhard gesandt mit der zweiten Bitte um den Kreisfinanzbericht.Dann passierte eine Weile nichts mehr. Ich habe in monatlichem Rhythmus Nachfragen an Herrn Eberhard geschickt, aber der meldete sich weder per Mail noch brieflich und es kam auch keine automatische Antwortmail, dass der Herr nicht erreichbar wäre und ich jemand anderen kontaktieren solle, nein, er stellte sich einfach tot.
Zwischenzeitlich haben Ingo Höft und noch ein weiterer Pirat auf ihren eigenen Wegen versucht, an den Bericht zu kommen, zumal die dortigen Infos vermutlich auf die Finanzierung des Kreisbades Maxdorf und weitere strittige Themen im Zusammenhang mit einem Herrn Michael Elster verweisen würden.
Es wurde also immer spannender und der Bericht immer interessanter.
Mitte Oktober bekam ich eine kurze Antwortmail, in der ich um Geduld gebeten wurde, die Behörden würden sich noch streitet, wie man das LIFG auslegen müsse und ich würde benachrichtigt werden. In diesem Brief wurde schon wieder auf Statements des Innenministeriums gegenüber der Presse verwiesen und ich habe in der Schule schon gelernt, dass eine Aussage in der Presse nicht dasselbe ist wie ein behördlicher Bescheid, daher setzte ich meine monatlichen Emailanfragen fort.
Mitte Februar des nächsten Jahres (sic!) verkündete dann Ingo Höft auf dem öffentlichen Stammtisch der Piraten Ludwigshafen, dass er nun endlich Zugang zu dem Dokument erhalten würde, sich aber noch mit der Behörde herumstreiten müsse, in welcher Form. Aber Zugang bekäme er: Eins zu Null für die Piraten!
Nachdem sich bei mir weiterhin niemand meldete, habe ich andere Seiten aufgezogen und Herrn Eberhard am 27. März 2013 – also über ein halbes Jahr nach der ersten Anfrage – eine geharnischte Mail geschrieben und ihn der absichtlichen Vertuschung angeklagt. Schließlich hatte er mir als letzte Info geschrieben, dass er sich ja melde und by the way, steht im Landesgesetz (LIFG) ganz deutlich, dass die Information spätestens einen Monat nach der Antragstellung erfolgen soll und nicht ein Jahr danach!
Nach dieser zugegebenermaßen bösen Mail [2], in der ich ihm quasi unterstellt habe, dass er aus unethischen Gründen die Anfrage nicht bearbeite und den Vorgang verschleppe, wurde mir angeboten, die pdf mit 35 (sic!) MB auf CD entweder selbst abzuholen oder mir kostenpflichtig zuschicken zu lassen. Erschöpft von dem langen Streit habe ich die 6€ bezahlt und mir wurde einige Tage später (er konnte es sich eben nicht verkneifen die CD zugeschickt mit dem Bericht des RECHNUNGSHOFs RHEINLAND-PFALZ über die Prüfung der HaushaIts- und Wirtschaftsführung des Rhein-Pfalz-Kreises. Diese CD ist auf Anfrage kostenfrei erhältlich am Piraten-Stammtisch in LU.
Mühsam ernährt sich das Eichhörnchen, aber am Ende hat es einen gemütlichen Kobel voller Nüsse!
[1] Das LIFG ist online nachzulesen unter: Landesgesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen (Landesinformationsfreiheitsgesetz – LIFG -) vom 26. November 2008 (Stand 25.7.2013)
[2] Der Link zu den Dokumenten: Musterantrag (Stand 25.7.2013)
Autor: Sandra Schwab