Ein Bericht von Ingo Höft
Alles begann eigentlich ganz harmlos. Irgendwann im September 2011 gab es eine kleine öffentliche Bekanntmachung, kaum auszumachen unter all den sonstigen Ausschreibungen und Planfeststellungsverfahren. Dort stand, dass der Landesrechnungshof die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Rhein-Pfalz-Kreises geprüft und diese Ergebnisse in einem Bericht zusammengefasst hat. Diesen Bericht könne man 8 Werktage lang in der Kreisverwaltung in Ludwigshafen öffentlich einsehen.
Wenn man nun das Glück hatte, die Anzeige nicht zu übersehen, so stellt sich gleich die Frage: Wie soll ein Einwohner des Landkreises – sagen wir einmal aus Römerberg – diesen doch sicherlich nicht unwichtigen Bericht einsehen können? Doch das nur am Rande. Ich jedenfalls hatte das Glück, die Nachricht gesehen zu haben und begab mich mit einem anderen Piraten am Donnerstag, den 6. Oktober 2011, um 9:30 Uhr – also zur üblichen Amtsöffnungszeit – ins Zimmer 310 in die Kreisverwaltung, um den besagten Bericht einzusehen.
Nun ja, was soll ich sagen, der Bericht umfasste knapp 100 Seiten, vollgestopft mit finanztechnischen Aussagen, Quellenverweisen und Tabellen. Wir sahen uns ob der dargebotenen Informationen nicht in der Lage, das in Zimmer 310 rein augenscheinlich zu verstehen. Deshalb bat ich darum, mir eine Kopie des Berichts zukommen zu lassen.
Und damit begann das Drama der jahrelangen rechtswidrigen Hinhaltetaktik der Verwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises.
Es gibt da ein neues Gesetz in Rheinland-Pfalz, dass genau dieses Recht jedem Bürger zubilligt. Das Landesinformationsfreiheitsgesetz – kurz LIFG regelt seit 2008, dass fortan nicht mehr der Bürger begründen muss, warum er ein Dokument erhalten möchte, sondern dass es ihm einfach so zusteht. Vor 2008 war es so geregelt, dass der Bürger begründen musste, warum er ein Dokument einsehen wolle. Nun aber ist es so, dass grundsätzlich alle Dokumente dem Bürger offen stehen und die Verwaltung muss begründen, wenn sie ein Schriftstück nicht rausgeben will. Das erschüttert natürlich gewaltig das hoheitliche Gebahren eingefahrener Verwaltungsbeamte. Da ist es nur zu verständlich, dass man das LIFG gerne verdrängt und nur zögerlich zur Kenntnis nimmt. (Achtung: Ironie!)
Zunächst einmal reagierte man gar nicht. Grad egal, ob da jetzt die gesetzlich vorgeschriebene Reaktionszeit von einem Monat verletzt wurde oder nicht. Nach hartnäckigem Nachbohren nach Fristablauf bequemte man sich zu einer fadenscheinigen Begründung, dass der Landesrechnungshof nicht verpflichtet sei, Berichte rauszugeben. Dabei übersah man allerdings, dass ich das Dokument nicht vom Landesrechnungshof erhalten wollte, sondern von der Kreisverwaltung. Und diese ist nach LIFG genau dazu eben doch verpflichtet!
Nach weiteren Protesten bequemte sich der Landrat schließlich zu einem offiziellen Ablehnungsbescheid mit einer pauschalen Begründung nach altem Ablehungsmuster (§§ sowieso Gemeindeordnung usw.) [1]. Auch andere formale Vorgaben, wie z.B. die Angabe, wo und wie man Einspruch einlegen kann, wurden einfach ignoriert. Man hatte also ganz offensichtlich nicht verstanden, dass es ein Gesetz gibt, an dass man sich halten muss.
Hier nun habe ich unseren Landesbauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Herrn Edgar Wagner, um Hilfe gebeten. Seine Behörde hat dann auch mit einem Gutachten klar gestellt, dass der Kreisfinanzbericht herauszugeben ist. Selbst das überzeugte den Landrat nicht. Er verzögerte meinen Widerspruch [2] mit Unterstützung der Informationsfreiheits-Behörde weiterhin. Er wolle noch weitere Gutachten von der Landesregierung einholen, bis er abschließend entscheide [3]. Das hat dann wieder knapp drei Monate gedauert. Natürlich gerade noch rechtzeitig, bevor ich eine Klage wegen Untägigkeit beim Verwaltungsgericht einreichen konnte. Die hatte ich schon vorbereitet.
Offensichtlich haben ihm die weiteren „Gutachten“ aus der Landesregierung geraten, es nicht auf eine Verwaltungsklage ankommen zu lassen. Er hat dann endlich nach 16 Monaten den Kreisfinanzbericht herausgerückt. [4]
Was lernen wir daraus?
- Die Beamten haben immer noch nicht verstanden, dass sie ihre Dokumente den Bürgern offen zu legen haben.
- Die Verwaltung verstößt gegen das Informationsfreiheitsgesetz und es hat keine erkennbaren Folgen.
- Aber wenn man etwas wirklich haben will, dann darf man eben nicht locker lassen und
- wenn man nicht locker lässt und sich selbst durch den Dschungel der Rechtsverordnungen wühlt, dann hat man schließlich eine Chance, zu seinem Recht zu kommen.
- Außerdem zeigt sich hier deutlich, dass es nicht reicht, Gesetze zu erlassen, sondern man muss auch Sorge dafür tragen, dass diese anschließend umgesetzt und eingehalten werden.
- (noch weitere Punkte?)
Den Kreisprüfbericht des rheinland-pfälzischen Landesrechnungshofs für den Rhein-Pfalz-Kreis gibt es übrigens hier: https://wiki.piratenpartei.de/Datei:RP-Kreispr%C3%BCfbericht_Rhein-Pfalz-Kreis.pdf
weitere Quellen:
[1] Ablehnungsbescheid
[2] Widerspruch
[3] Hinhaltung
[4] Anerkennung
Autor: Ingo Höft
Ein Bericht von Ingo Höft
Alles begann eigentlich ganz harmlos. Irgendwann im September 2011 gab es eine kleine öffentliche Bekanntmachung, kaum auszumachen unter all den sonstigen Ausschreibungen und Planfeststellungsverfahren. Dort stand, dass der Landesrechnungshof die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Rhein-Pfalz-Kreises geprüft und diese Ergebnisse in einem Bericht zusammengefasst hat. Diesen Bericht könne man 8 Werktage lang in der Kreisverwaltung in Ludwigshafen öffentlich einsehen.
Wenn man nun das Glück hatte, die Anzeige nicht zu übersehen, so stellt sich gleich die Frage: Wie soll ein Einwohner des Landkreises – sagen wir einmal aus Römerberg – diesen doch sicherlich nicht unwichtigen Bericht einsehen können? Doch das nur am Rande. Ich jedenfalls hatte das Glück, die Nachricht gesehen zu haben und begab mich mit einem anderen Piraten am Donnerstag, den 6. Oktober 2011, um 9:30 Uhr – also zur üblichen Amtsöffnungszeit – ins Zimmer 310 in die Kreisverwaltung, um den besagten Bericht einzusehen.
Nun ja, was soll ich sagen, der Bericht umfasste knapp 100 Seiten, vollgestopft mit finanztechnischen Aussagen, Quellenverweisen und Tabellen. Wir sahen uns ob der dargebotenen Informationen nicht in der Lage, das in Zimmer 310 rein augenscheinlich zu verstehen. Deshalb bat ich darum, mir eine Kopie des Berichts zukommen zu lassen.
Und damit begann das Drama der jahrelangen rechtswidrigen Hinhaltetaktik der Verwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises.
Es gibt da ein neues Gesetz in Rheinland-Pfalz, dass genau dieses Recht jedem Bürger zubilligt. Das Landesinformationsfreiheitsgesetz – kurz LIFG regelt seit 2008, dass fortan nicht mehr der Bürger begründen muss, warum er ein Dokument erhalten möchte, sondern dass es ihm einfach so zusteht. Vor 2008 war es so geregelt, dass der Bürger begründen musste, warum er ein Dokument einsehen wolle. Nun aber ist es so, dass grundsätzlich alle Dokumente dem Bürger offen stehen und die Verwaltung muss begründen, wenn sie ein Schriftstück nicht rausgeben will. Das erschüttert natürlich gewaltig das hoheitliche Gebahren eingefahrener Verwaltungsbeamte. Da ist es nur zu verständlich, dass man das LIFG gerne verdrängt und nur zögerlich zur Kenntnis nimmt. (Achtung: Ironie!)
Zunächst einmal reagierte man gar nicht. Grad egal, ob da jetzt die gesetzlich vorgeschriebene Reaktionszeit von einem Monat verletzt wurde oder nicht. Nach hartnäckigem Nachbohren nach Fristablauf bequemte man sich zu einer fadenscheinigen Begründung, dass der Landesrechnungshof nicht verpflichtet sei, Berichte rauszugeben. Dabei übersah man allerdings, dass ich das Dokument nicht vom Landesrechnungshof erhalten wollte, sondern von der Kreisverwaltung. Und diese ist nach LIFG genau dazu eben doch verpflichtet!
Nach weiteren Protesten bequemte sich der Landrat schließlich zu einem offiziellen Ablehnungsbescheid mit einer pauschalen Begründung nach altem Ablehungsmuster (§§ sowieso Gemeindeordnung usw.) [1]. Auch andere formale Vorgaben, wie z.B. die Angabe, wo und wie man Einspruch einlegen kann, wurden einfach ignoriert. Man hatte also ganz offensichtlich nicht verstanden, dass es ein Gesetz gibt, an dass man sich halten muss.
Hier nun habe ich unseren Landesbauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Herrn Edgar Wagner, um Hilfe gebeten. Seine Behörde hat dann auch mit einem Gutachten klar gestellt, dass der Kreisfinanzbericht herauszugeben ist. Selbst das überzeugte den Landrat nicht. Er verzögerte meinen Widerspruch [2] mit Unterstützung der Informationsfreiheits-Behörde weiterhin. Er wolle noch weitere Gutachten von der Landesregierung einholen, bis er abschließend entscheide [3]. Das hat dann wieder knapp drei Monate gedauert. Natürlich gerade noch rechtzeitig, bevor ich eine Klage wegen Untägigkeit beim Verwaltungsgericht einreichen konnte. Die hatte ich schon vorbereitet.
Offensichtlich haben ihm die weiteren „Gutachten“ aus der Landesregierung geraten, es nicht auf eine Verwaltungsklage ankommen zu lassen. Er hat dann endlich nach 16 Monaten den Kreisfinanzbericht herausgerückt. [4]
Was lernen wir daraus?
Den Kreisprüfbericht des rheinland-pfälzischen Landesrechnungshofs für den Rhein-Pfalz-Kreis gibt es übrigens hier: https://wiki.piratenpartei.de/Datei:RP-Kreispr%C3%BCfbericht_Rhein-Pfalz-Kreis.pdf
weitere Quellen:
[1] Ablehnungsbescheid
[2] Widerspruch
[3] Hinhaltung
[4] Anerkennung
Autor: Ingo Höft