Pressemitteilungen

Infostände in Ludwigshafen und Germersheim am 12.06.2010

Die Piratenpartei Rhein-Pfalz veranstaltet am 12.06.2010 ab 10 Uhr auf dem Platz vor dem Rathauscenter – am Beginn der Bismarkstrasse – einen Infostand. Die Mitglieder der Bürgerrechtspartei möchten dabei vor allem über das internationale Anti-Piraterie-Abkommen (ACTA) und die deutsche Volkszählung 2011 („Zensus 2011“) informieren.
Auch in Germersheim werden Mitglider der Piratenpartei ab 11 Uhr  am Blauen Engel über ACTA berichten.
Beide Infostände informieren zusätzlich über die Petition zur Verschärfung der Abgeordnetenbestechung. Unterstützer haben dort die Möglichkeit, die Petition zu unterzeichnen.

 

Informationen
Was ist ACTA?    
Inhaltlich geht es bei dem Handelsabkommen ACTA um die Bekämpfung von Produktpiraterie und Markenfälschungen, die Stärkung der sog. geistigen Eigentumsrechte und um die Einführung eines internationalen Standards zu ihrer zivil- und strafrechtlichen Durchsetzung. ACTA ergänzt damit schon bestehende Abkommen und Organisationen und soll mit einer eigenständigen Organisation neben diese treten. Problematisch ist bereits hier die fehlende  Definition des Begriffes „Geistiges Eigentum“.
Details zu den getroffenen Absprachen zwischen den Regierungen wurden bisher nicht veröffentlich, sondern werden geheim gehalten. Die Beratungen in den einzelnen Ländern sind auserlesenen Wirtschafts- und Lobbyistenvertretern vorbehalten. Die Zivilgesellschaft wird bewusst ausgeschlossen.
Länder mit gegenläufigen Interessen sind von den Verhandlungen ausgeschlossen, da dieses Abkommen abseits der bereits existierenden Strukturen von WIPO und  WTO ausgehandelt wird. Es sollen neue internationale Standards gesetzt und Entwicklungsländer später unter Druck gesetzt werden, diesen beizutreten.
Bekannt geworden sind die Inhalte des geplanten Abkommens nur dank einiger couragierter Menschen, die Dokumente aus den Verhandlungen trotz der Geheimhaltungsabsprache im Internet veröffentlicht haben. Erst dadurch wurde offensichtlich, dass die Europäische Kommission bei einem Meeting am 22. März 2010 in Brüssel, das nur auf Druck aus dem  Europäischen Parlament und der Zivilgesellschaft stattfand, den Teilnehmern gefälschte Verhandlungsdokumente vorlegte.
Entgegen den Beteuerungen der Europäischen Kommission war aus den durchgesickerten Dokumenten ersichtlich, dass auch Regelungen, die über bestehendes EU-Recht hinausgehen, ernsthaft diskutiert wurden. Hierzu zählt zum Beispiel die sogenannte „Three-Strikes“-Regelung, die vom Europäische Parlament als unverhältnismäßig und eines Rechtsstaates unwürdig abgelehnt wurde.
In den Entwürfen ist nicht ausreichend gesichert, dass tatsächlich die Durchsuch- und Beschlagnahmung von Laptops, MP3-Player oder auch der Handys bei Urlaubern und Geschäftsreisenden aufgrund blosser Verdächtigung ausgeschlossen sind bzw. die Ausnahme bleiben.
Die Haftung bei Urheberverletzungen soll mit ACTA auf Provider ausgedehnt werden.
Dadurch wird die offene Struktur des Internets signifikant gefährdet. Es wundert daher nicht, dass das ACTA-Abkommen so intransparent verhandelt wird, geht es doch auch um Abbau des diskrimierungsfreien Internetzugangs.
Die Balance der Interessen im Urheberrecht wird hierdurch weiter zu Ungunsten der Bürger, hin zu den großen Medienkonzernen bzw. deren Lobby verschoben. Unsere Bürger- und  Verbraucherrechte werden weiter eingeschränkt.
Zudem werden durch ACTA die sogenannten „Generika“ verboten, was zur Folge hätte, dass z.B. die medizinische Versorgung in Indien und Afrika, die auf generische Medikamente angewiesen sind, empfindlich getroffen wird. Viele Menschen bekämen somit keine Medikamente mehr. Aus diesem Grund ist z.B. Indien ein vehementer ACTA-Gegner.
Es wird Zeit, dass die ACTA-Verhandlungen gestoppt und von der  EU-Kommission und der Bundesregierung transparent gemacht werden. Die  Geheimverhandlungen sind einer demokratischen Debatte über die Zukunft der digitalen Gesellschaft unwürdig.
Es ist Zeit zu handeln – ein erster Schritt ist das Mitzeichnen der  Petition unter http://acta.junge-piraten.de.
Petition 108e
Im aktuellen Strafrecht gibt es zwei große Lücken bezüglich Abgeordnetenbestechung.
Es ist NICHT strafbar:
  • einen Abgeordneten zu Gunsten dritter zu bestechen (Familie, Freunde, etc)
  • einen Abgeordneten außerhalb des Parlaments und seinen Ausschüssen zu bestechen (z.B. in Fraktionssitzungen, in denen grundlegende Entscheidungen zur Parlamentsarbeit der Fraktion gefällt werden)
Seit 2003 gibt es das UN-Abkommen UNCAC (United Nations Convention against Corruption), das Deutschland zwar unterzeichnet, aber bis heute nicht umgesetzt hat. Wir fordern seine Umsetzung, um wirksam gegen Abgeordnetenbestechung vorgehen zu können!
Zensus 2011
Worum geht es?
Mit den Stimmen der großen Koalition aus CDU/CSU und SPD legte der Deutsche Bundestag im Jahr 2009 mit dem Zensusgesetz  2011 eine Volkszählung fest, für die bereits umfangreiche Vorbereitungen und Datensammlungen laufen.
Die Volkszählung 2011 stützt sich, anders als 1983/87, vor allem auf die Zusammenführung der Datensammlungen der Meldeämter, der Bundesagentur für Arbeit und der Finanzbehörden. Diese werden mit einer eindeutigen Ordnungskennziffer gespeichert und mit Daten aus dem gleichzeitig neu erstellten Wohnungsregister zusammengeführt. Dazu müssen alle Eigentümer von Gebäuden und Wohnräumen detaillierte Angaben zu Eigentumsverhältnissen, Größe und Ausstattung der Wohnungen und zu den Mietern machen. Ebenso werden etwa 10 Prozent aller Bürger nochmals ausführlich persönlich befragt. Ein Widerspruch kann nicht eingelegt werden.
Wir sind der Meinung, das die geplante Datensammlung weit über eventuelle Notwendigkeiten einer Volkszählung hinausgeht.
Ausserdem werden wichtige Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, z. B. zur informationellen Selbstbestimmung ignoriert, wodurch die Volkszählung verfassungswidrig ist.
Wo liegt das Problem?
  • Ein Viertel bis ein Drittel aller in Deutschland ansässigen lebenden Personen werden zu Zwangsbefragungen aufgesucht und müssen “Erkundigungen” im familiären und nachbarschaftlichen Umfeld dulden.
  • Sensible, persönliche Daten werden aus zahlreichen Quellen ohne Ihre Einwilligung zusammengeführt. Die Daten von Meldeämtern und Behörden werden somit zweckentfremdet.
  • Die Zuordnung der Daten ist über eine eindeutige Personenkennziffer möglich. Eine solche eindeutige, gemeinsame Ordnungsnummer hatte das Bundesverfassungsgericht 1983 ausdrücklich verboten.
  • Die Erhebung ist daher nicht anonym. Es können jederzeit Rückschlüsse auf Ihre Identität gezogen werden. Es entstünde ein zentral verfügbares Personenprofil aller in Deutschland ansässigen Personen.
  • Die zentrale Verfügbarkeit der Personenprofile weckt Begehrlichkeiten. Die Datenschutz-Skandale der vergangenen Jahre haben gezeigt, welch enormes Missbrauchspotenzial solche Datensammlungen bergen.
  • Die Abfrage der Daten laut deutschem Zensus-Gesetz geht über den von der EU geforderten Umfang hinaus, z. B. die Angabe des Religionsbekenntnisses, das insbesondere muslimische Glaubensrichtungen besonders differenziert und damit zur Beantwortung auffordert. So ließe sich zum Beispiel eine Liste aller Muslime in Deutschland erstellen, die ihre Religionszugehörigkeit angegeben haben.
Stand der Dinge
Der Arbeitskreis  Vorratsdatenspeicherung bereitet eine Verfassungsbeschwerde vor, die zum 15. Juli 2010 beim Bundesverfassungsgericht eingereicht wird. Darin beantragt er die Aussetzung der Volkzählung, da diese maßgeblich in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger eingreift, und somit verfassungswidrig ist. Das Bundesverfassungsgericht wird dem  Gesetzgeber bei Anerkennung der eingereichten Kritikpunkte einen verfassungsgemäßen Rahmen nennen.
Unterstützen Sie die Kampagne gegen die Volkszählung!
Werden Sie aktiv!

Ihre Presseansprechpartner: Ingo Sauer Tel: 0621-4254-734 Fax: 0621-4254-838 ingo.sauer[at]piraten-rlp.de

Roman Schmitt
Roman.Schmitt[at]piraten-rlp.de

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Die Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) beschäftigt sich mit entscheidenden Themen des 21. Jahrhunderts. Das Recht auf Privatsphäre, eine transparente Verwaltung, eine Modernisierung des Urheberrechtes, freie Kultur, freies Wissen und freie Kommunikation sind die grundlegenden Ziele der PIRATEN.

Die Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) ist mit über 12.000 Mitgliedern die größte der  nicht im Bundestag vertretenen Parteien. Die PIRATEN treten ein für die Wahrung und Stärkung der Grund- und Bürgerrechte,  Transparenz des  Staates, Bekämpfung von Monopolen, gebührenfreie Bildung sowie Offenlegung von öffentlich geförderten Forschungsergebnissen.